Alpha-Reha Bad Rodach
Ambulante ReHa / Teilstationäre ReHa
Mit wirksamem Training die Beschwerden im Alltag lindern
Medical Park Bad Rodach
Was ist eine ambulante Reha?
Die ganztägig ambulante Rehabilitation kann eine gute Alternative zur stationären Rehabilitation sein. So ist sie vor allem bei chronischen Erkrankungen oder bei Nachbehandlungen von Operationen möglich. Im Unterschied zur stationären Rehabilitation können die Patientinnen und Patienten nach den Therapien wieder nach Hause. Sie halten sich in der Reha-Einrichtung also nur während des Therapieprogramms auf.
Vor allem, wenn der Rehabilitand nicht für längere Zeit sein Zuhause verlassen kann oder möchte, ist eine ambulante Rehabilitation sinnvoll. Grundsätzlich hat sie ähnliche Inhalte und Ziele wie die stationäre Rehabilitation.
Im Medical Park Bad Rodach ist ständige fachärztliche Betreuung, sowie eine von den Kassen und der Rentenversicherung zur Durchführung geforderte Ausstattung mit speziellen Trainings und Therapiegeräten gewährleistet.
Anmeldung & Kontakt
Montag-Freitag 8:00 Uhr – 16:30 Uhr
Telefon +49 9564 93 2000
E-Mail: mpr.patientenservice@medicalpark.de
Ziele
Was kann ich mit einer ambulanten Reha erreichen?
Die Patienten sollen mit Hilfe der ambulanten Rehabilitation Einschränkungen oder Defizite auf Grund von Krankheit oder medizinischen Eingriffen überwinden. Im günstigsten Fall soll die Reha helfen, alle Fähigkeiten wiederherzustellen, die vor der Erkrankung vorhanden waren.
Außerdem soll die Reha den Patienten Anregungen geben, wie sie ihren Lebensstil so ändern können, dass die Ursachen für die Erkrankung beseitigt werden oder die Folgen der Erkrankung gelindert werden. Grundsätzlich soll eine Reha dazu dienen, Menschen zurück ins Berufsleben zu bringen, Lebensqualität zu erhalten und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Teilnahme
Welche Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme erfüllen?
Eine ambulante Rehabilitation kommt in Frage, wenn der Patient im gesundheitlichen Sinne mobil genug ist, um die Fahrten von Zuhause zur Reha und zurück selbständig bewältigen zu können und wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen so sind, daß sie auch ohne eine permanente ärztliche oder pflegerische Betreuung auskommen. Der verordnende Arzt kann gut einschätzen, ob eine ambulante Rehabilitation der stationären vorzuziehen ist.
Wie bei der stationären Rehabilitation muss man auch hier beim zuständigen Kostenträger einen Reha-Antrag stellen. Diesen Antrag füllt man entweder mit dem Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses oder mit dem behandelnden niedergelassenen Arzt aus. Der Kostenträger prüft den Antrag und entscheidet darüber. Dies kann durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen; bei Anschlussheilbehandlungen (also einer Rehabilitation in direkter Folge einer akuten Behandlung) entscheiden die Kostenträger meist innerhalb von 14 Tagen.
Kostenträger
Wer übernimmt die Kosten für meine Reha?
Die Kosten für die ambulante Rehabilitation übernehmen die für Sie zuständigen Kostenträger. Das sind bei allen Menschen im Berufsleben die Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung, die Privaten Krankenversicherungen ggf. zusammen mit Beihilfeträgern, Polizei, Bundeswehr oder Bundespolizei und in anderen Fällen die Gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Kriegsopferfürsorge sowie Träger der Sozialhilfe bzw. der Jugendhilfe.
Der Sozialdienst der behandelnden Klinik oder Ihr behandelnder niedergelassene Arzt können Ihnen bei der Antragstellung helfen, den zuständigen Kostenträger zu benennen. In einigen Fällen können während der Reha Eigenanteile anfallen.

